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Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Vermieter gestärkt! Eine Eigenbedarfskündigung ist demnach auch dann zulässig, wenn die Möglichkeit dazu bereits bei Vertragsabschluss erkennbar war.

Es liegt kein Rechtsmissbrauch vor, wenn bei Vertragsabschluss ein späterer Eigenbedarf noch nicht ernsthaft in Betracht gezogen hat.

Die Nutzung von Wohneigentum durch Familienangehörige steht zu Recht höher als der Mieter.

REGELN FÜR DIE KÜNDIGUNG

Begründung, keine Eigenbedarfs Kündigung ohne Grund. Der Sachverhalt muss nachvollziehbar sein. Als Grund wird z. B. auch die Nutzung der Kinder des Eigentümers, oder auch die berufliche Nutzung durch den Eigentümer.

FRISTEN

Bei einer Mietdauer bis 5 Jahre, 3 Monate. Bis zu 8 Jahren, 6 Monate. Wird die Wohnung über 8 Jahre genutzt beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate. Dem Grundsatz, dass ein Vermieter fünf Jahre vorausschauend Planen muss, hat der BGH aufgeweicht. Dort wurde eine Kündigung bereits nach 2 Jahren für berechtigt erklärt.

SPERRZEITEN

Sind nur zu beachten bei Mietwohnungen die nachträglich in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden.

 

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